Veröffentlichungen

Kündigung während der Probezeit

Arbeitnehmern kann nach neuem BAG-Urteil eine mehr als zweiwöchige Kündigungsfrist zustehen

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch...

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Neue Entscheidung des EuGH zu mehrfach befristeten Arbeitsverträgen

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 7. Februar 2012. Neue Entscheidung des EuGH zu mehrfach befristeten Arbeitsverträgen. Außendienstmitarbeiter sind besonders nah am Kunden. Bereits 11 Jahre lang war eine Justizangestellte für das Amtsgericht Köln aufgrund eines sogenannten Kettenvertrages tätig gewesen. Am Ende waren es bei ihr insgesamt bereits dreizehn befristete Arbeitsverträge in Folge.

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