Veröffentlichungen

Vorgeschriebene Schriftform bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 6. November 2012. Das für Kündigungen geltende Schriftformerfordernis führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit und Streit. Nach der zunächst recht eindeutigen gesetzlichen Regelung bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nur eine schriftliche Kündigung ist nach dem Gesetz also wirksam.

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Das Kündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarfskündigung

Darmstädter Echo vom 09.08.2011 Das Kündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarfskündigung Die Möglichkeiten des Vermieters, einen Wohnraummietvertrag zu kündigen, sind auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt. Dies schützt den Mieter, der ein Interesse daran hat, seinen gesellschaftlichen und sozialen Lebensmittelpunkt zu festigen. Der Vermieter erhält als Kompensation hierfür die Miete.

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