Bankirrtum zugunsten der Verbraucher

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können sehr viele Baukredite heute noch widerrufen und rückabgewickelt werden.

Die meisten der seit November 2002 aufgenommenen Verbraucherdarlehen können jetzt noch widerrufen werden, weil die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt worden sind, wonach der Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden kann. Viele Kreditnehmer können sich daher vom Darlehensvertrag heute noch lösen und einen neuen, viel günstigeren Kredit aufnehmen. Da die Zinsen derzeit extrem niedrig sind, und Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung für wenig mehr als 2% abgeschlossen werden können, führt dies in der Regel zu einer sehr hohen Zinsersparnis.

Nur wenige Banken und Sparkassen haben nach Einführung des Widerrufsrechts für Immobilienkredite im November 2002 die vom Bundesjustizministerium entworfene Musterbelehrung verwendet. Dies war, wie sich herausgestellt hat, ein Fehler. Die Banken können sich nämlich nur bei Verwendung der Musterbelehrung sicher sein, dass ein Widerruf durch den Darlehensnehmer nicht mehr möglich ist. Aufgrund einer Fehleinschätzung der Bankjuristen haben die meisten Banken aber statt der Musterbelehrung eigene Formulierungen entwickelt, die vielfach fehlerhaft sind. Beispielsweise ist die oft verwendete Formulierung, wonach die 2-wöchige Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt, wie der BGH mittlerweile mehrfach entschieden hat, unzureichend, weil der Verbraucher nicht transparent über den tatsächlichen Fristbeginn aufgeklärt wird. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen und ist auch heute noch nicht abgelaufen.

Das Widerrufsrecht verjährt nicht. Angreifbar ist jeder seit November 2002 abgeschlossene Kreditvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Bei einem wirksamen Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen zu erstatten. Dies bedeutet: Das Darlehen muss zurückgezahlt werden, und der Kunde muss hierfür marktübliche Zinsen zahlen. Umgekehrt ist die Bank aber auch dazu verpflichtet, alle bis zum Widerruf geleisteten Zinszahlungen an den Kunden zu erstatten und herauszugeben, was sie mit dem Geld erwirtschaftet hat. Viele Darlehensnehmer können durch die rückwirkende Ablösung des Darlehens durch ein Darlehen zu den heute üblichen Zinsen rückwirkend und für die Zukunft sehr sparenviel Geld sparen.

Zunächst sollte der Kreditvertrag durch einen mit der Rechtsmaterie vertrauten Rechtsanwalt überprüft werden. Die Überprüfung der Verträge ist nicht aufwändig und kostengünstig. Wenn sich zeigt, dass die Widerrufsbelehrung Fehler enthält, dann können Sie bei einer anderen Bank eine Finanzierung zu günstigeren Konditionen suchen. Die Anschlussfinanzierung ermöglicht es Ihnen, den alten Kredit abzulösen. Sobald die Finanzierungszusage der anderen Bank vorliegt, kann der Widerruf erklärt werden. Das alte Darlehen muss dann 30 Tage nach Zugang des Widerrufs bei der Bank abgelöst werden.

Sollte die Bank sich zu Unrecht weigern, den Widerruf zu akzeptieren und den Vertrag rückabzuwickeln, so muss sie in der Regel auch die Kosten des Rechtsanwalts übernehmen. Viele Banken sind in Anbetracht der Rechtslage nervös. Manche bieten zunächst an, den vereinbarten Zinssatz einvernehmlich auf heutiges Niveau abzusenken oder auf einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Christian P. Kuhn
Rechtsanwalt
Wellmann & Kollegen
Rechtsanwälte

 

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