Schwerer Gesundheitsschaden durch Covid19-„Schutzimpfung" - Was Sie tun können, wenn der Rechtsschutzversicherer keine Deckungszusage erteilen will!

Nach unseren zwei Aufsätzen in den Jahren 2021 und 2022 über die Gefahren und Schäden nach der mRNA-„Impfung“ mussten wir feststellen, dass die Rechtsschutzversicherer trotz bestehendem Versicherungsschutz die Übernahme der Kosten für die anwaltliche Beratung bzw. für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegen den Staat (Kommunen/Land als Träger der jeweiligen Impfzentren), die beteiligten Ärzte und/oder die Hersteller oftmals zunächst ohne ausreichende Begründung ablehnen.

Nachfolgend die Links zu den genannten Beiträgen:

Artikel vom 06.10.2021

Artikel vom 04.05.2022

Viele Versicherungsnehmer schließen eine Rechtsschutzversicherung (RSV) ab, um sich im Falle von Problemen und Rechtsschutzfällen vor hohen Anwalts- und vor allem Verfahrens-/Gerichtskosten zu schützen.

Aber gerade im Bereich der Schadensfälle nach mRNA-Injektionen ist zu beobachten, dass es häufig zu Diskussionen mit den Rechtschutzversicherern kommt. Der Deckungsschutz wird verweigert, weil der Versicherer wohl darauf hofft, dass die Versicherungsnehmer diese Entscheidung letztlich hinnehmen werden.

Dieses Verhalten der Rechtsschutzversicherer könnte darauf hindeuten, dass bei den Unternehmen seit Beginn der Impfkampagne in diesem Bereich bereits eine Vielzahl an Deckungsanfragen und dem damit verbundenen Risiko für hohe Ausgaben für anwaltliche Tätigkeiten und Verwaltungs-/Gerichtsverfahren eingegangen sind. Ein ähnliches Verhalten der Rechtsschutzversicherer war bei dem Dieselskandal rund um die Hersteller VW, Audi, Porsche, etc. und den Millionen von Betroffenen festzustellen.

Wir möchten den jeweiligen Betroffenen helfen und aufzeigen, dass sie im Falle einer Ablehnung durch ihren Rechtsschutzversicherer nicht den Mut verlieren, und die Ablehnung durch einen Anwalt überprüfen lassen sollten.

Einige Betroffene berichten über die Reaktivierung einer Epstein-Barr-Virusinfektion (Pfeiffersches Drüsenfieber, etc.), das Guillain-Barré-Syndroms (GBS), ein schweres neurologisches Krankheitsbild, ausgelöst durch eine überschießende Autoimmunreaktion und ähnliche Folgen, die mit gravierenden Erschöpfungssymptomen, Kopfschmerzen, Muskelschwäche und Verwirrung beschrieben werden. Gerade in solchen körperlichen Ausnahmezuständen werden viele Versicherungsnehmer nicht mehr den nötigen Kampfgeist haben, um auch noch gegen ihren Rechtsschutzversicherer vorzugehen. Es besteht die Gefahr, dass sie resignieren und die Entscheidung einfach hinnehmen.

Was können Sie tun?

Sie wollen juristisch gegen den Träger des Impfzentrums, den impfenden Arzt wegen einer Aufklärungspflichtverletzung oder den Hersteller der mRNA-Stoffe vorgehen und fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese in diesem Fall die Kosten trägt. Ihre Anfrage wird abgelehnt, weil Ihr Versicherer Ihnen mitteilt, dass gewisse vertragliche Voraussetzungen nicht erfüllt seien oder die Versicherungspolice den Fall nicht abdecken würde.

Die Ablehnung der Deckungszusage sollte Sie nicht entmutigen, sondern erst recht ermutigen, einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um die Entscheidung und Begründung des Versicherers überprüfen zu lassen. Sehr viele Ablehnungen durch Rechtsschutzversicherer sind mangels ordnungsgemäßer Begründung unzureichend.  Sie sollten in jedem Fall der Ablehnung widersprechen und eine erneute Prüfung fordern. Unter dem nachfolgendem Link finden Sie einen interessanten Artikel der Stiftung Warentest aus dem Jahre 2015, in dem aufgezeigt wird, dass gerade bei Rechtsschutzversicherern zahlreiche Beschwerdeverfahren durchgeführt werden.

Sie können uns im Falle der Ablehnung durch den Rechtschutzversicherer gerne kontaktieren. Wir prüfen die Argumentation des Versicherers und vertreten Sie gerne, um in begründeten Fällen doch die Deckungszusage zu erhalten bzw. durchzusetzen.

Wenn der Versicherer die Deckungszusage erteilt, muss er auch die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Anwalts- und Gerichtskosten, die gerade bei dem Erfordernis von medizinischen Sachverständigengutachten in einem Prozess sehr hoch ausfallen können.

Wir können nach qualifizierter Beratung die Kommunikation mit ihrem Versicherer führen, den Versicherer auf fehlerhafte Entscheidungen hinweisen und für Sie die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung führen.

Unsere Kanzlei bietet insofern auch einen besonderen Service: Damit Sie als geschädigter Patient möglichst wenig Aufwand betreiben müssen, übernehmen wir bereits die Deckungsanfrage für Sie.

Unser Team aus erfahrenen Anwälten weiß, wie die Schreiben an Versicherer formuliert sein müssen, damit eine Zusage erteilt wird. Wir können sachgerecht erwidern, sobald eine Versicherung die Deckungsanfrage abgelehnt hat. Wenn die Deckungszusage gewährt wird, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und sichern Ihre Ansprüche rund um das Thema Schadenersatz- und Versorgungsansprüche bei Impfschäden.

Sofern Sie also den Verdacht haben, dass bei ihnen ein möglicher Impfschaden eingetreten ist, sollten Sie den Weg zu einem medizinrechtlich erfahrenen Anwalt nicht scheuen. Aber auch und erst recht, wenn ihr Rechtsschutzversicherer eine Deckung in ihrem Fall abgelehnt hat, sollten Sie diese Entscheidung von einem mit der Materie vertrautem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann dann im Rahmen eines persönlichen Erstberatungsgesprächs ihre individuelle Situation erfassen und mit Ihnen mögliche rechtliche Schritte erörtern.

Darmstadt, den 11.04.2023

Carsten Jakob

Fachanwalt für Medizinrecht/Verkehrsrecht
Rechtsanwalt/ Partner der Sozietät
Wellmann und Kollegen in Darmstadt

Wir beraten Sie gerne.

Telefon 06151 24500 – Kanzlei Wellmann & Kollegen, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt

Zurück