Veröffentlichungen

Vorgeschriebene Schriftform bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 6. November 2012. Das für Kündigungen geltende Schriftformerfordernis führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit und Streit. Nach der zunächst recht eindeutigen gesetzlichen Regelung bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nur eine schriftliche Kündigung ist nach dem Gesetz also wirksam.

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