Veröffentlichungen

Kindesumgang in der Trennung

Darmstädter Echo, Ihr Recht, 28.04.2015 - Minderjährige Kinder sind bei Elternkonflikten häufig die Leidtragenden. Es sind die Eltern, die sich trotz bestehender Elternkonflikte über die Belange der Kinder einigen müssen. Hierzu zählt auch die Frage des Umgangs.

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Eltern haften für ihre Kinder – oder doch nicht?

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 28. April 2014 - Eltern haften für ihre Kinder – oder doch nicht? - Der minderjährige Nachwuchs verursacht einen Schaden. Die Frage der Eltern, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kind oder sogar die Eltern hierfür haften, ist ein immer wieder diskutiertes Thema. Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen Schaden, den sie anderen zufügen: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sie können aufgrund eines Schadens, den sie verursacht haben, nicht in Haftung genommen werden.

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