Veröffentlichungen

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 28. August 2012. Kfz-Leasing ist ein klassisches Finanzierungsmodell, welches von Herstellern und Händlern insbesondere zur Absatzförderung eingesetzt wird. Im Wesentlichen lassen sich zwei Arten von Kfz-Leasingverträgen unterscheiden: Bei Verträgen mit Restwertabrechnung trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Wird der kalkulierte Restwert nicht erzielt, muss der Leasingnehmer einen finanziellen Ausgleich zahlen.

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