Veröffentlichungen

Mieterhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete:

Gerade beim Erwerb von vermieteten Objekten mit bestehenden Altmietverträgen stellt sich für den erwerbenden Vermieter regelmäßig die Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Erhöhung der Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig ist. Parallel dazu besteht natürlich auch ein Interesse des Mieters daran zu erfahren, inwieweit er verpflichtet ist, die Mieterhöhung zu akzeptieren.

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Befristete Mietverträge und Eigenbedarf

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 10. Februar 2014 - Befristete Mietverträge und Eigenbedarf - Die Geltendmachung von Eigenbedarf des Vermieters zeigt ein typisches Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen im Mietverhältnis: Die Wohnung des Mieters wird als sein Lebensmittelpunkt, der Vermieter wird in seinemEigentum geschützt.

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Die Jährliche Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 24. April 2012. Die Jährliche Betriebskostenabrechnung im Wohnraummietverhältnis - Jährlich bietet die Betriebskostenabrechnung Potenzial für Streit im Wohnraummietverhältnis. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig ist die Abrechnung fehlerhaft oder erläuterungsbedürftig, gelegentlich wird gar keine Abrechnung erstellt.

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Das Kündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarfskündigung

Darmstädter Echo vom 09.08.2011 Das Kündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarfskündigung Die Möglichkeiten des Vermieters, einen Wohnraummietvertrag zu kündigen, sind auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt. Dies schützt den Mieter, der ein Interesse daran hat, seinen gesellschaftlichen und sozialen Lebensmittelpunkt zu festigen. Der Vermieter erhält als Kompensation hierfür die Miete.

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Mietrecht: Probleme beim Eintritt von Investmentgesellschaften in laufende Mietverträge

Darmstädter Echo vom 27.04.2010 – Dass Miethäuser verkauft werden und die Mieter sich mit den neuen Eigentümern arrangieren müssen, ist an und für sich nichts Neues. In den letzten Jahren hat dieser Vorgang jedoch eine neue Dimension angenommen sowohl hinsichtlich der Zahl der betroffenen Wohnanlagen als auch wegen der damit auftretenden rechtlichen Probleme.

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Mietrecht: Problematik, wenn mehrere Personen im Rahmen eines Mietverhältnisses Besitzrechte haben

Darmstädter Echo vom 25.08.2009 – Böse Überraschungen warten auf Vermieter, aber auch Mieter bei der Beendigung eines Mietvertrages, wenn Personen in der Wohnung leben, die nicht im Vertrag aufgeführt sind. Hat der Vermieter ein Räumungsurteil erstrittenen, wird der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung nicht durchführen können, wenn sich herausstellt, dass außer dem im Urteil angegebenen Mieter auch andere Personen, nämlich dessen Ehepartner, Lebensgefährte, Untermieter oder in Ausnahmefällen auch volljährige nahe Angehörige wohnen.

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