Veröffentlichungen

Vorgeschriebene Schriftform bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 6. November 2012. Das für Kündigungen geltende Schriftformerfordernis führt immer wieder zu Rechtsunsicherheit und Streit. Nach der zunächst recht eindeutigen gesetzlichen Regelung bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nur eine schriftliche Kündigung ist nach dem Gesetz also wirksam.

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Neue Entscheidung des EuGH zu mehrfach befristeten Arbeitsverträgen

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 7. Februar 2012. Neue Entscheidung des EuGH zu mehrfach befristeten Arbeitsverträgen. Außendienstmitarbeiter sind besonders nah am Kunden. Bereits 11 Jahre lang war eine Justizangestellte für das Amtsgericht Köln aufgrund eines sogenannten Kettenvertrages tätig gewesen. Am Ende waren es bei ihr insgesamt bereits dreizehn befristete Arbeitsverträge in Folge.

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