Veröffentlichungen

Damstädter Echo Spezial "Ihr Recht" vom 10. Februar 2014 - Befristete Mietverträge und Eigenbedarf - Die Geltendmachung von Eigenbedarf des Vermieters zeigt ein typisches Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen im Mietverhältnis: Die Wohnung des Mieters wird als sein Lebensmittelpunkt, der Vermieter wird in seinemEigentum geschützt.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 (Aktenzeichen IX ZR 9/12) gibt Anlass, sich wieder einmal mit der Sicherheitsleistung zu befassen, die Mieter bei Mietverträgen über Wohnräume und Gewerberäume zu zahlen haben, also die Kaution.

Darmstädter Echo vom 09.08.2011 Das Kündigungsrecht des Vermieters – Eigenbedarfskündigung Die Möglichkeiten des Vermieters, einen Wohnraummietvertrag zu kündigen, sind auf wenige Ausnahmetatbestände beschränkt. Dies schützt den Mieter, der ein Interesse daran hat, seinen gesellschaftlichen und sozialen Lebensmittelpunkt zu festigen. Der Vermieter erhält als Kompensation hierfür die Miete.

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