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Mietrecht: Problematik, wenn mehrere Personen im Rahmen eines Mietverhältnisses Besitzrechte haben

Darmstädter Echo vom 25.08.2009 – Böse Überraschungen warten auf Vermieter, aber auch Mieter bei der Beendigung eines Mietvertrages, wenn Personen in der Wohnung leben, die nicht im Vertrag aufgeführt sind. Hat der Vermieter ein Räumungsurteil erstrittenen, wird der Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung nicht durchführen können, wenn sich herausstellt, dass außer dem im Urteil angegebenen Mieter auch andere Personen, nämlich dessen Ehepartner, Lebensgefährte, Untermieter oder in Ausnahmefällen auch volljährige nahe Angehörige wohnen.

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