Erbrecht

In Anbetracht der Vermögenswerte, die in Deutschland vererbt werden, gewinnt diese Rechtsmaterie immer mehr an Bedeutung.

Die Beratung sollte nicht nach dem Erbfall ansetzen, sondern bereits im Vorfeld. Durch das richtige Testament können bereits eine Vielzahl von Streitigkeiten umgangen werden. Lassen diese sich nach dem Erbfall nicht vermeiden, vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wellmann & Kollegen in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.

Regelmäßig sind wir auf folgenden Gebieten tätig:

  • Erbengemeinschaft
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschein
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzung
  • Testament
  • Berliner Testament
  • Erbvertrag
  • Ehegattentestament
  • Testamentsanfechtung
  • Ausschlagung
  • Nachlassverbindlichkeit
  • Vermächtnis
  • Haftung
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorerbe
  • Erbverzicht
  • Nachlassinsolvenz
  • Betreuung
  • Bestattung
  • Annahme der Erbschaft

Auch bei spezielleren Rechtsproblemen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Das Referat Erbrecht wird in unserer Sozietät von Herrn Rechtsanwalt Christian Kuhn bearbeitet.