Sportrecht

Sportrecht ist in Deutschland zuerst das von den Verbänden und Vereinen autonom gesetzte Recht des Sports. Im weiteren Sinne gehört dazu aber auch die staatliche Rechtsordnung, die sportliche Sachverhalte zum Gegenstand hat. Aufgrund der mannigfachen Berührungspunkte des Sports mit der des "Rechts", gibt es keinen genau abgegrenzten Bereich des Sportrechts.

Das Sportrecht ist also eine sogenannte Querschnittsmaterie, welche die unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Dies betrifft nicht nur den Profisport, sondern auch den Amateur- und Breiten- bzw. Freizeitsport und dort nicht nur den Sportler selbst, sondern auch Veranstalter, Vereine, Verbände, Funktionäre, Sponsoren und Zuschauer.

Wir beraten und unterstützen Sie professionell bei der Geltendmachung zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Sportunfälle oder Tätlichkeiten.

Auch hier gilt, dass eine adäquate Bearbeitung derartiger Mandate schadensrechtliche Spezialkenntnisse, insbesondere zum Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbs-/, Unterhalts-/, Haushaltsführungsschaden, etc.), dem allgemeinen und speziellen Versicherungsrecht und dem Haftpflichtrecht voraussetzt.

Auch bei der Überprüfung und Gestaltung von sportrechtlichen Verträgen stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz zur Seite. Beispielhaft seien genannt:

  • Sponsorenverträge,
  • Veranstalterverträge,
  • Werbeverträge,
  • Spielerverträge,
  • Trainerverträge

Durch das Verbandsrecht wird auch das öffentliche Recht berührt und, wie man beispielsweise an immer wiederkehrenden Dopingfällen sehen kann, sind auch strafrechtliche Fragen von Bedeutung.

Wir beraten Sie umfassend in allen sportrechtlichen Komplexen. Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer ersten Beratung zur Verfügung.

Das Referat Sportrecht wird in der Kanzlei Wellmann & Kollegen betreut von Herrn Rechtsanwalt Carsten E. Jakob.