Schadensrecht / Unfallregulierung

Wir übernehmen die Vertretung in sämtlichen Schadensfällen.

In diesem Gebiet betreut Sie die Anwaltskanzlei Wellmann & Kollegen bereits bei der außergerichtlichen Abwicklung von jeglichen Personen- und Sachschäden.

Hierbei geht das Leistungsspektrum von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Verkehrsunfällen über Schadensfälle aus dem gewerblichen Bereich bis hin zu Privathaftpflichtschäden.

Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertreten wir den Geschädigten, den Schädiger oder die Versicherungen vor Gericht und unterstützen diese bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche bzw. Durchsetzung berechtigter Ersatzansprüche.

Es ist selbstverständlich, dass eine adäquate Bearbeitung derartiger Mandate schadensrechtliche Spezialkenntnisse, insbesondere zum Personenschaden (Schmerzensgeld, Erwerbs-/, Unterhalts-/, Haushaltsführungsschaden, etc.), dem allgemeinen und speziellen Versicherungsrecht, dem allgemeinen Haftpflichtrecht und dem Verkehrsrecht, voraussetzt.

Wir stehen Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung zur Verfügung.

Das Referat Schadensrecht/Unfallregulierung wird in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Carsten E. Jakob bearbeitet.