Maklerrecht

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen bietet im Bereich des Maklerrechts rechtlichen Beistand von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.

Dabei umfasst das Maklerrecht nicht nur das Immobilienmaklerrecht, sondern u. a. auch das Versicherungsmaklerrecht und die private Arbeitsvermittlung.

Wir unterstützen Sie u. a. bei der Überprüfung, ob tatsächlich ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionen.

Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts (MaBV, Preisangabenverordnung, GwG, TDG, BGB, Standesregeln für Makler und Hausverwalter, Wettbewerbsregeln für Immobilien-, Hypotheken- und Finanzmakler), aber auch wegen der mannigfaltigen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um seine rechtlichen Interessen auch tatsächlich durchzusetzen.

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich des Maklerrechts zurückgreifen und bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Interessenvertretung.

Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns !

Im Bereich des Maklerrechts wird in der Kanzlei Wellmann & Kollegen für Sie tätig:

Herr Rechtsanwalt Carsten E. Jakob.