Straßenverkehrsrecht

Jeder Bürger nimmt in erheblichem Umfang und in der unterschiedlichsten Art und Weise am öffentlichen Straßenverkehr teil. Man kann sowohl als LKW Fahrer, PKW Fahrer, als Motorradfahrer oder aber als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr geschädigt oder verletzt werden. Von staatlichen Sanktionen wegen behaupteter Verkehrsverstöße durch Verhängung von Verwarnungs- oder Bußgeldern waren viele Menschen schon einmal betroffen.

Die rechtlichen Fragen und Herausforderungen im Bereich des Verkehrsrechts sind vielfältig. Es ist in jedem Falle ratsam, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen.

Zu der Materie des Verkehrsrechts gehören u.a.:

das Zivilrecht, hierunter fällt insbesondere die Schadensregulierung mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung, das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, oftmals drohen dabei Geldstrafen oder Bußgelder, ggf. verbunden mit der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Sanktion eines Fahrverbotes

Fragen des öffentlichen Recht, meist handelt es sich dabei um Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, wie der Führerscheinstelle und Fahrerlaubnisbehörde.

Für alle verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt in der Regel, dass man es mit „starken“ Gegnern zu tun hat, seien es Versicherungen, Gerichte oder Behörden.

Anwaltlicher Rat und Unterstützung zur Wahrung der eigenen Rechtsposition ist deshalb in jedem Fall erforderlich und ratsam.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls übernehmen wir die Anspruchstellung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und übernehmen die Sachschadensberechnung, die Schmerzensgeldbezifferung sowie die Bezifferung sämtlicher, Ihnen zustehender Ansprüche, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden etc. Bei unklarer Sachlage übernehmen wir auch die Korrespondenz mit Ihrer eigenen Versicherung.

Die Anwaltskanzlei Wellmann & Kollegen versteht sich stets als Dienstleister, der Ihnen bei der Unfallabwicklung jegliche Korrespondenz mit der Versicherung abnimmt. Wir vermitteln Ihnen auch gerne kompetente Sachverständigen in Ihrer Nähe.

Unfallgeschädigte, die durch einen kompetenten Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Bei einem verschuldeten Unfall mit Personenschaden können Ihnen Ansprüche zustehen, die bei einer selbständigen Regulierung oftmals gar nicht gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls sämtliche Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

Sollte die Versicherung bzw. der Unfallgegner nicht sämtliche, Ihnen zustehenden Ansprüche regulieren, führen wir die außergerichtlich begonnene Interessenwahrnehmung auch vor den Zivilgerichten fort.

Wir wehren für unsere Mandanten (Privatpersonen und Versicherungen) auch unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ab.

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen berät und vertritt Sie in Verwarnungs- und Bußgeldverfahren, in straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren, z.B. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz etc. Wir vertreten Ihre Interessen, wenn ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis im Raume steht oder die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen wurde, gerade wegen Alkohol-/Drogen im Straßenverkehr.

Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid droht, wenden Sie sich auf jeden Fall an uns. Auch hier helfen wir Ihnen kompetent bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Die Kanzlei kennt die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Wir erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und können gegebenenfalls ein Fahrverbot noch abwenden.

Wir vertreten Sie bei einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde, oder bei einem drohenden Entzug nach dem Punktesystem.

Wir beraten Sie gerne bei Fragen über einen möglichen Punkteabbau, bei der Vorbereitung auf eine drohende Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt). Gegebenenfalls wird auch eine Vertretung vor dem Verwaltungsgericht zur Abwehr des Sofortvollzuges des Entzugs der Fahrerlaubnis erforderlich.

Das Referat Verkehrsrecht wird in unserer Sozietät betreut von Herrn Rechtsanwalt Carsten E. Jakob.