Wohnungseigentumsrecht

Die Komplexität der dem Wohnungseigentumsrecht zugrunde liegenden immobilien- und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften erfordert genaueste Kenntnisse der Materie, die Ihnen die Anwaltskanzlei Wellmann & Kollegen bieten kann.

Streitigkeiten können dabei sowohl zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern, als auch mit dem Verwalter entstehen.

Besonders zu berücksichtigen ist die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die sich hieraus für den einzelnen Wohnungseigentümer und die Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Kompetenzen und Rechte.

Probleme ergeben sich auch regelmäßig daraus, dass die Wohnanlagen durch einen Verwalter verwaltet werden. Stets stellt sich die Frage, ob die Wohnanlage ordnungsgemäß verwaltet wird, der Verwalter seine Kompetenzen wahrt und die vorgelegten Jahresabrechnungen und der Wirtschaftsplan rechtmäßig sind.

Neben den klassischen Themen des Wohnungseigentumsrechts wie z.B.

  • Abgrenzung Gemeinschafts-/Sondereigentum
  • Bauliche Veränderungen
  • Beschlussanfechtung
  • Beschlusskompetenzen
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
  • Sondernutzungsrechte
  • Verwalter
  • Verwalterbeirat
  • Wohngeld

beschäftigen wir uns auch mit dem Entzug der Wohnungseigentums sowie dessen Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerung.

Die Kanzlei Wellmann & Kollegen steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne stehen wir Ihnen auch im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches zur Verfügung.

Das Rechtsgebiet wird in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt André Hascher betreut.